In diesem Arbeitsschritt wird die Praktikabilität der Kompetenzmatrix (und der beschriebenen Kompetenzprofile) durch Auslandsaufenthalte der Auszubildenden in den verschiedenen Partnerländern überprüft. Die Auszubildenden absolvieren Auslandspraktika in Unternehmen des Beschäftigungsfeldes Gebäudesystemtechnik.
Durch die Mobilitätsmaßnahmen soll praktisch überprüft werden, ob die Lerneinheiten, die im Ausland absolviert werden von allen Partnern verstanden werden. Vor allem aber, sollen die Projektpartner praktisch bestätigen, dass bestimmte bewertbare Lernergebnisse, die ein Lernender während der Mobilitätsmaßnahme erzielt hat, spezifischen für die ausgewählte Lerneinheit erforderlichen Ergebnissen entspricht. Die Validität der Kompetenzmatrix wird durch die Anwendung der in Arbeitspaket 3 entwickelten Kompetenzfeststellungsverfahren überprüft. So wird praktisch überprüft, ob die Kompetenzmatrix und einzelne Lerneinheiten von Ausbilderinnen und Ausbildern in den Betrieben, in denen Praktika absolviert werden, von den Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern bzw. von den Lernenden selbst verstanden wird. Des Weiteren wird überprüft, ob die validierten Lernerfahrungen im Ausland für bestehende Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Gebäudesystemtechnik anerkannt werden könnten.
Ebenfalls sollen die im Rahmen des Arbeitspaketes 3 entwickelten Prüfungsmethoden daraufhin überprüft werden, ob sie sinnvolle Instrumente sind, um den Kompetenzerwerb bei Auslandspraktika festzustellen und damit die Grundlage für die Anerkennung einer Unit als fest anrechenbare Größe innerhalb bestimmter Kompetenzprofile zu gewährleisten. Innerhalb dieses Arbeitspaketes wird die Diskussion darüber angestoßen, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, einzelne Units der Kompetenzmatrix nicht nur als Bestandteil der bestehenden Ausbildung anzuerkennen, sondern auch für die Anerkennung der Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. den Techniker für Gebäudesystemtechnik oder andere Weiterbildungsmaßnahmen) anzuerkennen. Des Weiteren soll diskutiert werden, unter welchen Voraussetzungen einzelne Units der Kompetenzmatrix zur Weiterentwicklung und Implementierung in die bestehenden Ausbildungsordnungen genutzt werden können.